Hilfskraftangelegenheiten
Zur Unterstützung der Lehre und anderer Aufgaben beschäftigt die Fakultät regelmäßig studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte ("HiWis").
Die Ausschreibung von HiWi-Stellen für die Lehre erfolgt über die Homepage der Fakultät jeweils zu Ende der Vorlesungszeit des Vorsemesters. Andere Beschäftigungsmöglichkeiten werden in unregelmäßigen Abständen ebenfalls über die Homepage veröffentlicht. Die Bewerbung und Einstellung erfolgt in jedem Fall über das Sekretariat für Hilfskraftangelegenheiten.
Auf dieser Seite führen wir die in Abhängigkeit Ihrer Situation für die Bearbeitung Ihrer Einstellung/Weiterbeschäftigung erforderlichen Unterlagen.
Wichtiger Hinweis: Die Unterlagen und weitere teils recht technische Information auf dieser Seite stehen nur auf Deutsch zur Verfügung. Das Sekretariat für Hilfskraftangelegenheit berät nicht in sozial- oder finanzrechtlichen Angelegenheiten.
Sekretariat für Hilfskraftangelegenheiten
Im Neuenheimer Feld 205
69120 Heidelberg
E-Mail: hiwi@mathinf.uni-heidelberg.de
Sprechstunden:
Montag: 11:00 - 13:00
Mittwoch: 11:00 - 13:00
Ungeprüfte Hilfskraft
Ungeprüfte Hilfskraft: Neueinstellung
- Antrag auf Einstellung oder Weiterbeschäftigung einer wissenschaftlichen Hilfskraft
- Studienbescheinigung
- Steueridentifikationsnummer: (Eintrag auf LBV Formular „Auszahlung der Bezüge, Punkt 2“). Die Nr. wurde allen Bürger*innen 2008 automatisch zugesandt. Kann bei Bedarf schriftlich beim Finanzamt des Orts der aktuellen Meldeadresse beantragt werden oder persönlich beim Finanzamt Heidelberg (Personalausweis/Reisepass ist vorzulegen)
- Kopie des Sozialversicherungsausweises
- Krankenkassenmitgliedsbescheinigung
- ggf. Aufenthaltserlaubnis
- Erklärung zur Auszahlung der Bezüge und Sozialversicherung (LB Nr. 42101bs)
- Auf freiwilliger Basis: Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht (LBV Nr. 45201-12/12)
Ungeprüfte Hilfskraft: Unterbrechungen ab 3 Monaten
- Antrag auf Einstellung oder Weiterbeschäftigung einer wissenschaftlichen Hilfskraft
- Studienbescheinigung
- ggf. Aufenthaltserlaubnis
- Erklärung zur Auszahlung der Bezüge und Sozialversicherung (LB Nr. 42101bs)
- Auf freiwilliger Basis: Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht (LBV Nr. 45201-12/12)
Ungeprüfte Hilfskraft: Weiterbeschäftigung ohne Unterbrechung und Unterbrechung von weniger als 3 Monaten
- Antrag auf Einstellung oder Weiterbeschäftigung einer wissenschaftlichen Hilfskraft
- Studienbescheinigung
- ggf. Aufenthaltserlaubnis
- Vereinfachte Erklärung zur Auszahlung der Bezüge, zur Sozialversicherung und zur Zusatzversorgung (LBV Nr. 42101v-03/13)
- Auf freiwilliger Basis: Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht (LBV Nr. 45201-12/12)
Geprüfte Hilfskraft
Geprüfte Hilfskraft: Neueinstellung
- Antrag auf Einstellung oder Weiterbeschäftigung einer wissenschaftlichen Hilfskraft
- Studienbescheinigung (falls vorhanden)
- Steueridentifikationsnummer: (Eintrag auf LBV Formular „Auszahlung der Bezüge, Punkt 2“). Die Nr. wurde allen Bürger*innen 2008 automatisch zugesandt. Kann bei Bedarf schriftlich beim Finanzamt des Orts der aktuellen Meldeadresse beantragt werden oder persönlich beim Finanzamt Heidelberg (Personalausweis/Reisepass ist vorzulegen).
- Kopie des Sozialversicherungsausweises bzw. Versicherungsnummer
- Krankenkassenmitgliedsbescheinigung
- ggf. Aufenthaltserlaubnis
- Erklärung zur Auszahlung der Bezüge und Sozialversicherung (LB Nr. 42101bs)
- Formular: Angaben zu Vorbeschäftigungszeiten
- beglaubigte Kopie: Diplom-/Examensurkunde oder Bachelor/Master Abschluss
- Auf freiwilliger Basis: Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht (LBV Nr. 45201-12/12, unter € 450,- d.h. in der Regel bis Bachelor Abschluss)
Geprüfte Hilfskraft: Unterbrechungen ab 3 Monaten
- Antrag auf Einstellung oder Weiterbeschäftigung einer wissenschaftlichen Hilfskraft
- Studienbescheinigung (falls vorhanden)
- ggf. Aufenthaltserlaubnis
- Erklärung zur Auszahlung der Bezüge und Sozialversicherung (LB Nr. 42101bs)
- Formular: Angaben zu Vorbeschäftigungszeiten
- Auf freiwilliger Basis: Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht (LBV Nr. 45201-12/12, unter € 450,- d.h. in der Regel bis Bachelor Abschluss)
Geprüfte Hilfskraft: Weiterbeschäftigung ohne Unterbrechung und Unterbrechung von weniger als 3 Monaten
- Antrag auf Einstellung oder Weiterbeschäftigung einer wissenschaftlichen Hilfskraft
- Studienbescheinigung (falls vorhanden)
- ggf. Aufenthaltserlaubnis
- Vereinfachte Erklärung zur Auszahlung der Bezüge, zur Sozialversicherung und zur Zusatzversorgung (LBV Nr. 42101v-03/13)
- Formular: Angaben zu Vorbeschäftigungszeiten
- Auf freiwilliger Basis: Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht (LBV Nr. 45201-12/12, unter € 450,- d.h. in der Regel bis Bachelor Abschluss)
Vertragsänderungen
Vertragsumstellung nach Prüfung (Bachelor, Master, Diplom, Lehramt)
Ihr Vertrag wird, nach bestandener Prüfung, von „ungeprüft“ auf „geprüft“ umgestellt. Die Umstellung erfolgt rückwirkend ab Prüfungsdatum. Sie sind verpflichtet umgehend eine beglaubigte Kopie Ihrer Prüfungsurkunde bzw. Ihr Prüfungszeugnis mit den erforderlichen Formularen im Sekretariat abzugeben.
- Antrag auf Einstellung oder Weiterbeschäftigung einer wissenschaftlichen Hilfskraft (über die Kopfzeile „Antrag auf Einstellung“ handschriftlich vermerken: „Umstellung auf geprüft“)
- Formular: Angaben zu Vorbeschäftigungszeiten (nicht bei Umstellung auf Bachelor)
- beglaubigte Kopie: Diplom-/Examensurkunde oder Bachelor/Master Abschluss
- Erklärung zur Auszahlung der Bezüge und Sozialversicherung (LB Nr. 42101bs, nicht bei Umstellung auf Bachelor)
- Auf freiwilliger Basis: Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht (LBV Nr. 45201-12/12, unter € 450,- d.h. in der Regel bis Bachelor Abschluss)
Vertragsverlängerungen
Etwa 6 Wochen vor Ende der Vorlesungszeit wird die Ausschreibung für das neue Semester online gestellt. Sie haben dann Gelegenheit, sich erneut zu bewerben.
Änderungen während des laufenden Vertrags: Bankverbindung, Adresse, familiäre Verhältnisse
- Änderung der familiären Verhältnisse, Änderung Bankverbindung (LBV Nr. 527)
Ausscheiden einer Hilfskraft (bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags)
- Ausscheiden einer geprüften/ungeprüften Wissenschaftlichen Hilfskraft