Leitfaden für Outgoing Studierende
Vor Ihrem Erasmus-Aufenthalt
Weitere Anmeldungen
Nach Ihrer Nominierung erhalten Sie über Ihren Erasmus-Fachkoordinator/Ihre Erasmus-Fachkoordinator*in die ersten Informationen vom zentralen Erasmus-Büro (der Erasmus-Koordinierungsstelle des Dezernats 7 „Internationale Beziehungen“ der zentralen Universitätsverwaltung). Das zentrale Erasmus-Büro ist unter anderem auch zuständig für allgemeine Themen wie zum Beispiel Versicherung und Finanzierung.
Erfolgreich nominierte Studierende fertigen vor ihrem Aufenthalt ein Learning Agreement via „Mobility Online“ an, in welchem sie die Kurse auflisten, die sie in ihrem Auslandsaufenthalt belegen möchten. Dieses Learning Agreement muss von den Studierenden, dem Erasmus-Fachkoordinator/der Erasmus-Koordinator*in der Universität Heidelberg und der aufnehmenden Universität unterschrieben werden. Dies erfolgt in der Regel elektronisch via Mobility Online.
Erasmus-Studierende können sich auch auf Antrag ihr Auslandssemester als Urlaubssemester anrechnen lassen.
Sprachnachweis
Einige Partneruniversitäten verlangen Sprachnachweise ("Statement of Language Proficiency"), nicht nur für die Landessprache, sondern auch für die englische Sprache. Das zentrale Sprachlabor kann Ihnen in dieser Angelegenheit helfen.
Learning Agreement und provisorische Anerkennung
Anhand des Vorlesungsverzeichnisses der Gastuniversität können Sie die bei der Bewerbung skizzierte Kursauswahl verfeinern bzw. erweitern und in das Learning Agreement via Mobility Online eintragen. In der Tabelle A führen Sie die Lehrveranstaltungen auf, die Sie an der Gastuniversität hören möchten. In der Tabelle B das entsprechende Modul der Universität Heidelberg, falls vorhanden. Gerne können Sie separat per E-Mail Modulbeschreibungen, Links und weitere nützliche Informationen zu den Lehrveranstaltungen an der Gastuniversität schicken, die die Vergleichbarkeit der Kurse belegen. Vergleichen Sie insbesondere Art und Umfang Ihrer Leistungen mit den von uns geforderten Leistungen.
Während Ihres Erasmus-Aufenthalts
Changes to Learning Agreement
Falls notwendig, können Kurse über Mobility Online abgewählt bzw. neu aufgenommen werden. Bitte begründen Sie die Änderungen und informieren Sie den Erasmus-Fachkoordinator/die Erasmus-Fachkoordinator*in vorab per E-Mail über die gewünschten Änderungen und formulieren Sie gegebenenfalls neue Anerkennungswünsche.
Nach Ihrem Erasmus-Aufenthalt
Endgültige Anerkennung
Die tatsächliche Anerkennung bzw. Zuordnung erfolgt erst nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland und dem Erhalt des Transcript of Records der Gastuniversität. Das Learning Agreement inklusive etwaiger Änderungen muss den Einträgen im Transcript of Records der Gastuniversität entsprechen. Informatikstudierende füllen bitte das Formular „Anerkennung von Studienleistungen“ aus und schicken dies zusammen mit dem Transcript of Records der Gasthochschule an den Erasmus-Fachkoordinator/die Erasmus-Fachkoordinator*in.