Gremien

Neben den Organen der Fakultät, dem Dekanat, dem Großen Fakultätsrat und den Instituten kommt den Gremien eine wichtige Rolle bei der Organisation und Leitung der Fakultät zu. Die Gremien der Fakultät beraten und entscheiden über für ihre Funktion relevante Themen. Mitglieder können u.a. professoral, studentisch oder Mitarbeitende der Fakultät sein. 

Mathematik und Scientific Computing

Zulassungsausschüsse und Zulassungskommissionen

Die Zulassungsausschüsse für die Masterstudiengänge Mathematik und Scientific Computing prüfen anhand der eingereichten Unterlagen, ob Bewerber*innen die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, und treffen eine entsprechende Feststellung. Über die Zulassung wird auf Vorschlag des Zulassungsausschusses entschieden.

Die Zulassungskommissionen des Teilstudiengangs Mathematik im Master of Education, Profillinie „Gymnasium“ und des Erweiterungsfachs Mathematik werden zur Vorbereitung der jeweiligen Zulassungsentscheidung eingesetzt.

Studienkommissionen

Zu den Aufgaben der Studienkommission gehört es insbesondere, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums sowie zur Verwendung der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten und an der Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik mitzuwirken.

Prüfungsausschüsse

Die Prüfungsausschüsse sind für die Organisation und Durchführung der jeweiligen Prüfung zuständig. Sie setzen sich zusammen aus Mitgliedern der Fakultäten und Institute. Sie sind Anlaufstelle für die Anmeldung zur Prüfung, die Verlängerung von Prüfungsfristen, Entscheide über Härtefallanträge sowie Anrechnungsbescheinigungen.

Promotionsausschuss

Der Promotionsausschuss ist zuständig für die Aufgaben, die sich aus der Promotionsordnung ergeben, und achtet darauf, dass die Bestimmungen der Ordnung eingehalten werden.

Prüfungsberechtigte

Die Prüfungsberechtigung an der Fakultät für Mathematik und Informatik gilt für Abschlussarbeiten in den gelisteten Studienfächern bzw. Studiengängen. Ergänzt ist die Liste um die Promotionsberechtigung im Fach Mathematik.

Informatik

Zulassungs- und Auswahlkommission

Die Zulassungskommission des Teilstudiengangs Informatik im Master of Education, Profillinie „Lehramt Gymnasium“ wird zur Vorbereitung der jeweiligen Zulassungsentscheidung eingesetzt.

Im Masterstudiengang Data and Computer Science wird eine Auswahlkommission zur Vorbereitung der Auswahlentscheidung eingesetzt. Dazu erstellt die Auswahlkommission eine Rangliste. Dabei werden nach Maßgabe der Auswahlkriterien Punkte vergeben, die die Rangfolge der sich um das Studium bewerbenden Personen bestimmen.

Studienkommission

Zu den Aufgaben der Studienkommission gehört es insbesondere, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums sowie zur Verwendung der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten und an der Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik mitzuwirken.

Prüfungsausschüsse

Die Prüfungsausschüsse sind für die Organisation und Durchführung der jeweiligen Prüfung zuständig. Sie setzen sich zusammen aus Mitgliedern der Fakultäten und Institute. Sie sind Anlaufstelle für die Anmeldung zur Prüfung, die Verlängerung von Prüfungsfristen, Entscheide über Härtefallanträge sowie Anrechnungsbescheinigungen.

Promotionsausschuss

Der Promotionsausschuss ist zuständig für die Aufgaben, die sich aus der Promotionsordnung ergeben, und achtet darauf, dass die Bestimmungen der Ordnung eingehalten werden.

Prüfungsberechtigte

Die Prüfungsberechtigung an der Fakultät für Mathematik und Informatik gilt für Abschlussarbeiten in den gelisteten Studienfächern bzw. Studiengängen. Ergänzt ist die Liste um die Promotionsberechtigung im Fach Informatik.

Überfachlich

Gleichstellungskommission

Die zentrale Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten an der Universität Heidelberg ist es, flexible, bedarfsgerechte Instrumente zu entwickeln, einzusetzen und in ihrer Wirkung zu beobachten, die es begabten Frauen und Männern ermöglichen, gleichermaßen an universitären Karrierewegen auf allen Ebenen erfolgreich teilnehmen zu können.

Fachkommission

Die Fachkommission ist für alle Preisvergaben bzw. Preisentscheidungen der Fakultät zuständig. Bei der Landesgraduiertenförderung (LGF) reicht sie die eingegangenen Anträge der Fakultät auf Förderung zusammen mit einer Stellungnahme zu den einzelnen Anträgen und einem Vorschlag der Förderreihenfolge über die Graduiertenakademie bei der Vergabekommission ein.

Großer Fakultätsrat

Der Fakultätsrat entscheidet in allen Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung. Der Zustimmung des Fakultätsrats bedürfen: die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät, die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät, die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät, die Berufungsvorschläge und die Kooptation. Die Fakultät für Mathematik und Informatik hat beschlossen, einen großen Fakultätsrat einzurichten.

Zentraler Prüfungsausschuss Master of Education

Mitglieder: Prof. Ekaterina Kostina (Mathematik) und Prof. Barbara Paech (Informatik)

Prüfungsausschüsse sorgen für die Einhaltung der Regelungen der Prüfungsordnung. Der Zentrale Prüfungsausschuss ist für die Bildungswissenschaften und für allgemeine Regelungen, die den Kombinationsstudiengang als Ganzes betreffen, zuständig. Für fachspezifische Fragestellungen im jeweiligen Teilstudiengang ist jeweils ein Fach- bzw. Fakultätsprüfungsausschuss verantwortlich.

HSE-Rat

Mitglieder: Prof. Jan Johannes (Mathematik), Prof. Christian Schulz (Informatik) und Dr. Hendrik Kasten (Vetretung Mittelbau)

Der HSE-Rat befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der HSE und der Lehrer*innenbildung am Standort Heidelberg. Er begleitet die Weiterentwicklung des gemeinsamen Studiengangs und spricht gegebenenfalls Empfehlungen für den Gemeinsamen Lenkungsausschuss für den Master of Education mit den Profillinien Lehramt Sekundarstufe I und Lehramt Gymnasium aus. Er berät das Direktorium in fachlicher Hinsicht, insbesondere mit Blick auf den wissenschaftlichen Austausch zwischen den Verbundhochschulen sowie den Beitrag der Cluster zu diesem, und macht Vorschläge zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit beider Hochschulen bei der gemeinsamen Lehrer*innenbildung. Der HSE-Rat hat ein Vorschlagsrecht für die Besetzung des Direktoriums sowie des Beirats der HSE.