FAQs Master of Education
Was bedeutet die Mangelfachregelung in den Fächern Informatik und Physik für die Zulassung zum Master of Education?
Das Land Baden-Württemberg sucht aktuell verstärkt Lehrkräfte in den Fächern Informatik und Physik. Um dort den Umstieg ins Lehramt zu vereinfachen, ist es derzeit möglich, mit einem rein fachlichen Bachelorabschluss in Informatik bzw. Physik zum Master of Education zugelassen zu werden. Für die Studierenden, die diesen Weg gehen, bedeutet dies allerdings, dass sie Studienleistungen eines zweiten Faches (hier oft: Mathematik) und der Bildungswissenschaften im Umfang des verpassten Studiums Bachelor 50% mit Lehramtsoption nachholen müssen.
In welchem Fach schreibe ich meine Masterarbeit?
Sie können Ihre Masterarbeit in einem Ihrer beiden Fächer oder in den Bildungswissenschaften schreiben.
Ist es möglich, eine Masterarbeit mit Thema in der Fachdidaktik zu schreiben?
Jein: Die Erstbetreuung einer Masterarbeit im Master of Education kann nur ein Mitglied unserer Fakultät übernehmen; folglich hat das Thema einen fachlichen Fokus. Ein Teil der Arbeit kann jedoch auch fachdidaktische Aspekte beinhalten. Ist dies der Fall, sollte die Zweitbetreuung in Absprache mit dem bzw. der Erstbetreuer*in durch eine bei der Fakultät als prüfungsberechtigt akkreditierte externe Person – etwa aus der PH – erfolgen. Da dies nicht zulasten der fachlichen Qualität der Abschlussarbeit gehen soll, ist hier eine sorgfältige und vertrauensvolle Koordination zwischen allen Beteiligten vonnöten. Aufgrund des erhöhten Aufwands – insbesondere bei den Zweibetreuenden, die sonst nicht in Abschlussarbeiten der Universität eingebunden sind – ist eine derartige interdisziplinäre Arbeit nicht im Regelfall möglich.